Autor Thema: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil I  (Gelesen 3274 mal)

Offline Extrabreit

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Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil I
« am: Juli 20, 2012, 10:56:40 Vormittag »
Vorhin war ich auf dem Strassenverkehrsamt um den Turbo wieder anzumelden. Mir war schon vor längerer Zeit aufgefallen, das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1(ehemals Fahrzeugschein) die Reifengrößen für die 15-Zoll Gottis garnicht aufgeführt waren. Zwar die Gotti-Felgen und ihre Maße, jedoch nicht die Reifengrößen (die aber damals zusammen an einem Tag eingetragen wurden) Da der Platz auf dem Dokument für die zahlreichen Eintragungen nicht ausreichte, wurde noch ein zusätzliches Blatt angeheftet (und beglaubigt....) Darauf wurden aber nur noch die 2 obertsen Reihen ausgefüllt.
Demnach wäre also noch massig Platz für weitere Eintragungen vorhanden .
Ich sprach dann heute die Mitarbeiterin darauf an, warum man zwar die Felgen in die Zulassungsbescheinigung einträgt, nicht aber auch die dafür freigegebenen Reifen , zumal ja dann der Ärger bei einer Fahrzeugkontrolle quasi vorprogrammiert sei.
Sie meinte darauf hin, das sei nun alles nach dem EU-Recht bzw. Verordnung so, und wäre nicht mehr nötig.
Nun denn- warten wirs ab.... ;)

Volker
« Letzte Änderung: Juli 20, 2012, 15:31:36 Nachmittag von Extrabreit »
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Offline godsey

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #1 am: Juli 20, 2012, 11:51:41 Vormittag »
Hi Volker,

erst mal Glückwunsch zur Zulassung.  :-*

Zunächst mal ein kleines Missverständniss: Der ehemalige Schein heisst jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Brief ist jetzt TeilII

Dann das große Missverständniss: Du musst in der Verkehrskontrolle nachweisen können, ob dein Fahrzeug legal ausgerüstet ist. Die Dame hat also nicht recht. Selbstverständlich hätte sie alle alten Eintragungen übernehmen müssen. Als Nachweis müssen die Bullen aber auch andere Papiere akzeptieren. So z.B. Anbauabnahmen vom TÜV, ABE´s oder eben alte Fahrzeugpapiere. Bei neuen Fahrzeugen werden nämlich tatsächlich fast keine Eintragungen mehr vorgenommen, für den Nachweis der Zulässigkeit ist die Anbauabnahme der Überwachungsorganisation oder die ABE mitzuführen. Das Mädel hat also auch ein bisschen recht :-)
« Letzte Änderung: Juli 20, 2012, 11:54:48 Vormittag von godsey »
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Offline Bielieboy

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #2 am: Juli 20, 2012, 12:56:51 Nachmittag »
*grübel*
Achtung, fragendes Halbwissen:
Mir ist so, wie wenn es nach EU-Recht (welches auch immer) nur noch eine (originale) Reifengrösse eingetragen wird. Jede weitere (originale) befindet sich im System des KBA und kann da im Zweifelsfalle abgerufen werden.
Ob und wie das in der Praxis funktioniert, keine Ahnung.

Handelt es sich um eine nachträgliche Zubehörbereifung so MUSS die meines Wissens in den Papieren hinterlegt werden. (im untersten Zusatzteil/Anhang) Auch bei unserem R5 sind sämtliche Eintragungen (darunter auch neue Rad-Reifenkombi) im Fahrzeugschein eingetragen. Im "Brief" wird hingegen NICHTS mehr hinterlegt.

Evtl. ist es möglich, da die gute Frau da was verhauen hat...
Andererseits, bei den bisherigen Kontrollen hat noch keiner mitgeschnitten das sie entweder die falsche Eintragung lesen und mit den Reifen vergleichen (ich musst mir ja das Lachen verkneifen!) bzw. die falsche Reifenhöhe verbaut ist... Allerdings war eben wenigstens was eingetragen (wenn auch das richtige auf der nächsten Seite des Fahrzeugscheines stand) und fehlte nicht ganz.

ggf. solltest du nochmal bei den Freundlichen Beamten vorbeischauen und deren Kompetenz prüfen -> ich musste da auf starke Defizite treffen als es um meinen Anhänger ging... ::)

Grüße,


Marco

Offline Timmy671

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #3 am: Juli 20, 2012, 13:26:04 Nachmittag »
Mir ist ähnliches passiert.
In meinem alten Fahrzeugbrief waren die TRX und Gotti-Felgen eingetragen. Bei der Neuzulassung fragte mich die Dame weche Reifen ich am häufigsten fahre, diese werde Sie dann eintragen da für weitere Eintragungen der Platz fehlt.
Auf meine Frage, was ich machen sollte wenn ich dieTrx drauf haben sollte und der Trachtenverein kontrolliert,meinte Sie, ich solle eine Kopie des alten Briefes mitführen und diesen vorzeigen.
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Offline Extrabreit

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #4 am: Juli 20, 2012, 13:40:53 Nachmittag »
@ godsey - du Klugscheißer ;) Hast natürlich Recht mit Teil I und II.
Na Toll - das heißt jetzt also im Klartext, entweder führe ich in Zukunft eine Kopie meines alten Fahrzeugbriefers ständig bei mir, um im Bedarfsfalle nachweisen zu können, das die betreffenden Teile/Reifen/Umbauten etc. definitiv eingetragen sind. Es sei denn, jemand kompetentes findet sich auf dem Amt, der mir die fehlenenden Daten doch noch in die ZBS I einträgt.
Dann wollte ich noch von der Dame wissen, wie es sich mit dem H-Kennzeichen verhält - ob das tatsächlich erst nach 30 Jahren nach dem Tag der Erstzulassung erteilt wird, oder ab dem Tag der Auslieferung aus dem Werk. Mein roter Turbo hat im Brief die Erteilung der Ausnahmegenehmigung im Sommer 1985 stehen, wurde aber erst 1988/89 zum ersten Mal zugelassen.
Es kann ja wohl nicht sein, wenn ich einen 300 SL -Flügeltürer zu Hause stehen habe, der aber erst vor 5 Jahren angemeldet wurde KEIN H-Kennzeichen bekommt , weil er noch keine 30 Jahre alt ist. Irgendwas stimmt doch da nicht,oder?

Volker
« Letzte Änderung: Juli 20, 2012, 15:31:11 Nachmittag von Extrabreit »
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Offline godsey

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #5 am: Juli 20, 2012, 14:18:29 Nachmittag »
Hi Volker,

nach wie vor ist es so, daß ein H-Kennzeichen nur für Fahrzeuge in Frage kommt die tatsächlich 30 Jahre alt sind. Vor der Novelle der H-Kennzeichen Verordnung im Oktober 2011 war hierfür das einzige Kriterium das Erstzulassungsdatum. Ein 300SL, der noch nie zugelassen war wäre vor diesem Datum nicht zulassungsfähig gewesen. Denn er wäre wie ein Neuwagen behandelt worden und hätte die Abgasnorm 4 erfüllen müssen. Seit der Neuregelung sind auch andere Arten des Altersnachweises möglich. Bei einem 300SL dessen Produktion schon vor 50 Jahren eingestellt wurde, dürfte die blosse Éxistenz des Fahrzeuges als Nachweis genügen. Anders sieht es bei einem Fahrzeug wie dem Dicken aus, der noch vor 27 Jahren produziert wurde. Hättest du gefragt, bevor du Ihn jetzt wieder zugelassen hast, hätte ich dir sagen können wie du den trotzdem auf H-Kennzeichen kriegst. Beim Herrn O.W. aus D. mit seinem AT hat der Tipp denke ich funktoniert  ;D ;D ;D
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Offline Extrabreit

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil 2
« Antwort #6 am: Juli 20, 2012, 15:29:24 Nachmittag »
@ godsey - Mhmm , wie das denn? Der Wagen wäre ja trotzdem frühestens  im Juli 2015 30 Jahre alt, und damit alt genug für ein H-Kennzeichen. ODER ETWA NICHT? Könnte das ja, wenns irgendwie geht ,nächstes Jahr dann umändern. Ist ja eh nur noch knapp 3 Monate für diese Saison (Habe 4-10)
Also, wenn da was geht  - laß es mich bitte wissen :-*

Volker
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Offline Ragnolli

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil I
« Antwort #7 am: Juli 20, 2012, 16:55:47 Nachmittag »
Stop, Godsey!!! Nicht, dass die Verwirrung komplettiert wird! Ich habe KEIN H!!!  :-X ich hab unter dem gefaketen B ebenso wie der liebe Volker ein 04/10 Saisonzusatz!

Dein Tipp mit den verlorenen Papieren, um dann ein älteres Erst-Zulassungsdatum zu erlangen, hab ich mich nicht getraut.  :-[ die haben ja schon einen halben Aufstand bei fehlendem Kaufvertrag aus Holland gemacht.

Ich warte noch ein Jahr bei AT auf das H und 2 Jahre beim Dicken.

Olli.
Lieber spektakulär letzter als übermotiviert ZWEITER!!!
Lieber "Eddie the Eagle" als "Tonya Harding" !!!

Offline godsey

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Re: Sinn (oder Unsinn) Zulassungsbescheinigung Teil I
« Antwort #8 am: Juli 20, 2012, 19:02:02 Nachmittag »
Bei Volker hätte der Tipp eh nicht mehr funktioniert. Das geht nur wenn ein Auto 8 Jahre nicht in DE zugelassen war...
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