Autor Thema: 07er Kennzeichen  (Gelesen 1873 mal)

Offline ClioWilliams

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07er Kennzeichen
« am: August 22, 2012, 11:43:59 Vormittag »
Hier die Antwort die ich vom ADAC erhalten habe :

Sehr geehrtes Mitglied,

nachfolgendes finden Sie den Auszug aus unserer Internetseite, http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/zulassungsarten/default.aspx , in der die Verwendung des 07-Kennzeichens erklärt wird.



Der Traum des Oldtimer-Sammlers ist ein Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge! Allerdings gilt das nur mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind lediglich die Teilnahme an  Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad).

Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.

Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Trotz lautstarker Proteste in der gesamten Oldtimerszene hielt der Gesetzgeber an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest – früher war eine Altersgrenze von 20 Jahren üblich. Aufgrund der klaren Begriffsdefinition für einen „Oldtimer“, die im Zusammenhang mit der Einführung des H-Kennzeichens festgelegt wurde, war es aus Sicht des Gesetz-gebers erforderlich, diese Begriffsdefinition auch auf das 07er-Kennzeichen anzuwenden. Doch leider hat dies zur Folge, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren künftig nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.

Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.

Die Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen ist grundsätzlich auch international möglich, da die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der zuständigen amtlichen Behörde (Zulassungsstelle) vorgenommen wird.  In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort „Anerkennungsprobleme“.

Übrigens: Im Zuge der Einführung dieses Kennzeichens wurden anfangs auch Exemplare mit „06“ ausgegeben. Diese gelten aber natürlich mit dem entsprechenden Fahrzeugscheinheft ebenfalls als „Oldtimer-Kennzeichen“ und nicht als Händler-Kennzeichen.

Mit freundlichen Grüßen


« Letzte Änderung: August 22, 2012, 11:50:11 Vormittag von ClioWilliams »
Der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln und das ist noch umsonst !