Hi,
Eine Scheinkopie ist für einen kompetenten TÜV-Prüfer wenig nützlich. Schließlich kann er ja nicht wissen, wie die Eintragung zustande gekommen ist. Auf Basis eines Gutachtens, frei Schnauze, Unbekümmertheit, Dummheit oder schlicht über Bakschisch?
Aber für die Änderung des Querschnitts eines Reifens sollte der technische Sachverstand des Prüfers auch ohne Papier ausreichen. Hier muss er ja lediglich die zu erwartende Tachoabweichung und evtl. die Tragfähigkeit berücksichtigen. Falls der Prüfer die Abweichung misst, wird es auf jeden Fall knapp, durch den kleineren Querschnitt kommen noch mal 7-8% zu dem eh schon optimistischen Anzeigewert des Tachos mit Serienbereifung oben drauf. Naheliegend wäre, dass eine Tachojustierung verlangt wird.
Speziell bei dieser Reifengröße ist es ja so, dass der 50er vieeeeeel breiter ausfällt, als der 60er. Hinten haben die P7 bei tiefergelegten Autos eigentlich immer gestreift. Die heutigen Reifen fallen zwar etwas schmäler aus, aber im eigenen Interesse würde ich Platz schaffen, falls nötig.
Ich hab mal kurz zum Thema Tachoabweichung gegoogelt, weil ich mir nicht mehr sicher war, wie viel zulässig ist. Wer mal richtig lachen will, sollte sich die Erklärung von Autoscout reinziehen:
http://www.autoscout24.de/themen/kfz-technik/elektronik/tachoabweichung-beim-pkw-gruende-und-konsequenzen/Das ist wahrscheinlich das Dümmste, was je zu diesem Thema verfasst worden ist.