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Technik => Blech, GFK,Spoiler,Interieur und alles andere => Thema gestartet von: Egon Krause in 25 März, 2006, 10:28:59
Hat es eigentlich schon irgendeiner mal hinbekommen,
gelbes Abblend- und Fernlicht legal bei seinem Fünfer zu fahren?
Lt. §50 STVZO ist ja nur weißes Licht erlaubt. lediglich für Nebelscheinwerfer ist auch gelbes Licht zulässig.
Ich persönlich finde gelbes Licht durchaus attraktiv, möchte es
jedoch nicht illegal fahren.
Kann jemand sagen, ob in den Ländern Österreich, Italien
und Frankreich älteren Fahrzeugen mit gelben Licht zulässig sind?
Herzliche Grüße
Egon
Ciao Egon
hab die gelben Zusatzscheinwerfer nun schon 3 Jahre montiert. (seit ne Mietze ne Weisse (oder andererum) gekillt hat). Hatte nie Probleme, weder bei der MfK noch in den üblichen Polizeikontrollen.
....ein jeder vergisst doch die kleingedruckten Paragraphen wenn ein "Dicker" daherkommt. :o
Hallo Turbo 2 du hast die Frage anscheinend falsch verstanden
Egon will H4 in Gelb in die Hauptscheinwerfer einbauen
was ja in unserem schönen Land leider nicht erlaubt ist
Ich hab das früher auch gemacht immoment kann man sogar bei der Grün
Weissen Minna behaupten das ist eine neue Xenon generation ;D
nee also grundsätzlich ist es illegal Gelbe Birnen zu fahren Paradox ist es
da man Blaues Licht fahren darf