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Sonstiges => Labern => Thema gestartet von: Ragnolli in 24 Februar, 2009, 10:19:49
Wer kennt die aktuelle Handhabung für rote Kennzeichen ausserhalb der deutschen Staatsgrenzen?
Stimmt es z.B. wirklich, dass Frankreich eigentlich die Einreise damit ausdrücklich untersagt?
Danke im Vorraus und Gruß,
Ragnolli.
Naja nach Aussage vom ADAC scheint das wohl nicht so einfach zu sein.
Jens
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/07er_im_Ausland/default.asp (http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/oldtimer_zulassung/07er_im_Ausland/default.asp)
Hier steht auch ein bisschen was dazu:
http://www.d-arc.org/aktuelles.html
Grüsse, LeCar5
Dies hier hab ich von meiner Versicherung zu dem Thema bekommen (siehe Anlage):
Sinngemäß steht in dem Infoblatt (für französische Beamte) wohl drin, dass man
- die Verkehrssicherheit nachweisen muss
- die Versicherung vrweisen muss
- und die "Rosa Fahrzeugpapiere" Fahrzeugpapiere mitführen muss.
Oliver.