Moinsen !
Am WE während TdD kam irgendwie die Sprache auf Anreise TF 2014 mit Anhänger usw und das man dafür einen Führerschein benötigt wenn man denn nicht den "alten" besitzt, da war ja bei der Umstellung von Klasse 3 automatisch Anhänger dabei.
Nun aber erzählte mir der Niklas ( und ich habe versucht das nachzulesen ! ) das er mit seinem Führerschein Klasse B auch ein Gespann fahren darf, wenn das Gesamtgewicht ( PKW,Anhänger, Last ) nicht mehr als 3,5t beträgt und der Anhänger selbst max 750kg wiegt.
Wie gesagt......ich habe versucht das nachzulesen und stell Euch jetzt ganz einfach mal die Frage :
Mein Audi A6 wiegt 1,8t dazu der Fitzel mit 0,5t und mein Turbo mit 1,0t = 3,3t Gesamtgewicht
Darf denn nun ein Jüngling mit dem Führerschein neu nach 1999 erworben solch ein Gespann fahren ?
Vielleicht haben wir ja einen Fahrlehrer unter uns oder jemand der MIR das erklären kann.
Danke für Eure Hilfe ;)
Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 09:44:12
Moinsen !
Am WE während TdD kam irgendwie die Sprache auf Anreise TF 2014 mit Anhänger usw und das man dafür einen Führerschein benötigt wenn man denn nicht den "alten" besitzt, da war ja bei der Umstellung von Klasse 3 automatisch Anhänger dabei.
Nun aber erzählte mir der Niklas ( und ich habe versucht das nachzulesen ! ) das er mit seinem Führerschein Klasse B auch ein Gespann fahren darf, wenn das Gesamtgewicht ( PKW,Anhänger, Last ) nicht mehr als 3,5t beträgt und der Anhänger selbst max 750kg wiegt.
Wie gesagt......ich habe versucht das nachzulesen und stell Euch jetzt ganz einfach mal die Frage :
Mein Audi A6 wiegt 1,8t dazu der Fitzel mit 0,5t und mein Turbo mit 1,0t = 3,3t Gesamtgewicht
Darf denn nun ein Jüngling mit dem Führerschein neu nach 1999 erworben solch ein Gespann fahren ?
Vielleicht haben wir ja einen Fahrlehrer unter uns oder jemand der MIR das erklären kann.
Danke für Eure Hilfe ;)
Nö, darf er nicht. Den Anhänger den er ziehen darf, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 750kg haben. Das heisst incl. Ladung. Simple as that...
Zitat von: godsey in 30 Juni, 2014, 10:54:51
Nö, darf er nicht. Den Anhänger den er ziehen darf, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 750kg haben. Das heisst incl. Ladung. Simple as that...
.....so hat ja mein Jüngling Pascal das auch gedeutet, Niklas F. sieht das anders ???
d.h. mit meinem leeren Anhänger darf er, mit Auto drauf nicht oder simpel ausgedrückt bei OBI einen Anhänger mieten und Baumaterial laden ist ok ( bis max Gesamt 750kg, mehr halt nicht ).
und das heißt auch im Umkehrschluß das dann Papi dafür sorgen muss das Söhnchen den Führerschein macht, damit er meine Autos transportieren und von A nach B bringen kann ???
Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 11:10:02
.....so hat ja mein Jüngling Pascal das auch gedeutet, Niklas F. sieht das anders ???
d.h. mit meinem leeren Anhänger darf er, mit Auto drauf nicht oder simpel ausgedrückt bei OBI einen Anhänger mieten und Baumaterial laden ist ok ( bis max Gesamt 750kg, mehr halt nicht ).
und das heißt auch im Umkehrschluß das dann Papi dafür sorgen muss das Söhnchen den Führerschein macht, damit er meine Autos transportieren und von A nach B bringen kann ???
Nein, das heißt es nicht. Die ZULÄSSIGE Gesamtmasse des gezogenen Anhängers darf nicht über 750 kg liegen, in aller Regel sind das Anhänger ohne eigene Bremse. Also ist dein Trailer absolut TABU.
Falls man das ignoriert, wird das als Fahren ohne Führerschein bestraft und kostet richtig Asche.
Kleines Beispiel: Mein Bruder ist Landwirt, hat deshalb vor Einführung des EU-Führerscheines seinen LKW-Führerschein gemacht. Dieser ist ihm dann aber aberkannt worden, weil er nicht innerhalb der Frist den großen Rotkreuzkurs vorweisen konnte. Vor ein paar Jahren wurde er dann tatsächlich mal kontrolliert: 40km/h Traktor und 2-Achs Anhänger, das durfte er mit dem alten Dreier aber nicht. Das hat einige hundert Euro und ein paar Punkte gekostet. Der Witz: Hätte er den Führerschein auf EU umschreiben lassen, hätte er alles bis 50 km/h und 50 Tonnen fahren dürfen...
Bei uns ist, um mit Brüssel kompatibel zu sein, folgende Formulierung eingeführt worden:
ZitatKategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr
als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern
das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges
nicht übersteigen
Ich interpretiere das dahingehend dass der beladene Hänger nicht schwerer als das leere Zugfahrzeug sein darf UND beide zusammen nicht schwerer als 3500kg sein dürfen.
Damit dürfte der Junior mit dem Audi, Fitzel und Turbo auch ohne BE fahren.
Wie erklärt man das bei einer Kontrolle dem Beamten der diese formulierung nicht verstanden hat?
Ich hab das so verstanden, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespannes nur 3500 kg betragen darf. Dann wird sich wohl keine Kombination aus Zugfahrzeug und Hänger finden lassen, die alle Kriterien erfüllt.
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
... so steht es auf der Seite vom TÜV.
Ich füge noch hinzu, dass das Zugfahrzeug schwerer sein muß als der Anhänger.
Es geht hier immer um das höchstzulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht
Mein Espace hat 2t höchstzulässiges Gesamtgewicht und mein Trailer 1,5t, damit dürfte er fahren.
Zitat von: R5T2 in 30 Juni, 2014, 18:28:48
Damit dürfte der Junior mit dem Audi, Fitzel und Turbo auch ohne BE fahren.
Wie erklärt man das bei einer Kontrolle dem Beamten der diese formulierung nicht verstanden hat?
@Martin
@Oli
Tja, genauso sieht das der Niklas auch und hat es auch so erklärt wie Ihr es getan habt. Ich habe zähle zu denen die das eben als Beamtendeutsch nicht kapieren ( um es mal krass zusagen ) und Godsey sieht es eben auch ganz anders.
Darf den nun Pascal die Kombination Audi, Fitzel und R5T fahren/führen ??? oder muss ich jetzt erst mal nach dem zulässigen Gesamtgewicht von Audi und Anhänger schauen ?
Wie Ihr seht ja ein schwieriges Thema, aber es betrifft halt auch unseren Turbo ???
Jetzt sind die Juristen gefragt ;)
Zitatsofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
Diese Formulierung macht die Angelegenheit noch undurchsichtiger.
Wie lautet die Originalfassung aus Brüssel?
Bevor Brüssel sich da eingemischt hat war bei uns alles ganz klar, mehr als 750 kg Betriebsgewicht des Anhängers benötigten den Führerschein für Anhänger.
Zitat von: R5T2 in 30 Juni, 2014, 21:13:16
Jetzt sind die Juristen gefragt ;)
Diese Formulierung macht die Angelegenheit noch undurchsichtiger.
Wie lautet die Originalfassung aus Brüssel?
Bevor Brüssel sich da eingemischt hat war bei uns alles ganz klar, mehr als 750 kg Betriebsgewicht des Anhänger benötigten den Führerschein für Anhänger.
http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf
hilft dies ?
Zitathilft dies ?
Kleine Spitzfindigkeiten sind da nicht berücksichtigt ;)
Wenn Du sicher sein willst bleibt nur der Anhängerführerschein . . .
Ich habe in Brüssel was gefunden "European Commission - MEMO/13/10 18/01/2013 "
ZitatNew trailer rules for car driving licences
Category B allows to drive a vehicle of 3500 kg and a trailer of 750 kg.
With regard to vehicle-trailer combinations within category B, trailers of a weight exceeding 750 kg may be coupled to the towing vehicle, as long as the combination does not exceed 4250 kg and the rules on type-approval are respected (that fix the relation between the vehicle and the trailer).
However, for such combinations within category B that exceed the weight of 3500 kg, a training, a test or both a training and a test will be imposed. This provision will allow to drive bigger combinations within category B in the future than is the case today, pending a training and/or test is passed.
With regard to category BE, one will be allowed to tow trailers with a maximum authorized mass of 3500 kg. Combinations with a towing vehicle in category B and a trailer exceeding 3500 kg will fall within category C1E.
Wer kann das juristisch einwandfrei und verständlich auf Deutsch übersetzen?
Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 21:18:38
http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf
hilft dies ?
auf den einzelnen Blättern oben ( scrollen ) ist es gut erklärt, zumindest glaube ich jetzt es verstanden zu haben..
Der Anhänger hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2000kg und damit hat sich alles erledigt, denn der Anhänger wird voll gewertet !
Der Audi hat leer 1900kg und voll zulässig 2455kg, das geht nur mit Klasse BE !
Auch den Anhänger "runterlasten" auf 1.500kg ( was ja reicht für meine Alpines und Turbo, der Anhänger wiegt 460kg leer ) hilft nur wenn der Zugwagen dann max 1999kg zGG hat.
Danke für Eure Hilfe, aber der Sohnemann muss wohl BE machen :-[
Zitat von: R5T2 in 30 Juni, 2014, 21:13:16
Jetzt sind die Juristen gefragt ;)
Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 21:48:51
auf den einzelnen Blättern oben ( scrollen ) ist es gut erklärt, zumindest glaube ich jetzt es verstanden zu haben..
Der Anhänger hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von 2000kg und damit hat sich alles erledigt, denn der Anhänger wird voll gewertet !
Der Audi hat leer 1900kg und voll zulässig 2455kg, das geht nur mit Klasse BE !
Auch den Anhänger "runterlasten" auf 1.500kg ( was ja reicht für meine Alpines und Turbo, der Anhänger wiegt 460kg leer ) hilft nur wenn der Zugwagen dann max 1999kg zGG hat.
Danke für Eure Hilfe, aber der Sohnemann muss wohl BE machen :-[
Stimmt :)
Zitat von: Oli W. in 30 Juni, 2014, 20:47:09
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
... so steht es auf der Seite vom TÜV.
Ich füge noch hinzu, dass das Zugfahrzeug schwerer sein muß als der Anhänger.
Es geht hier immer um das höchstzulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht
Mein Espace hat 2t höchstzulässiges Gesamtgewicht und mein Trailer 1,5t, damit dürfte er fahren.
Was hat der Espace denn für ein Leergewicht?
Sinngemäss darf der Junior den Zug auch mit leerem Anhänger nicht bewegen ??? aber mit einem 1045kg Anhänger dürfte er fahren?
Wie lange darf mit dem "L" am Anhänger rumgefahren werden?
Zitat von: godsey in 01 Juli, 2014, 10:02:18
Was hat der Espace denn für ein Leergewicht?
Genau....
Was ist denn das für ein Espace mit einem zGG von 2000kg ?Wenn es denn stimmt, dann muss/dürfte das
Leergewicht bei bei unter 1500kg liegen, denn Du musst ja die Personen mit Gewicht dazurechnen und Ladung und dies sollte bei ca. 600kg liegen und damit ist der Zugwagen leichter als das zGG des Anhängers und daher Klasse BE !
Beantworten muss das natürlich Oli. Aber er hat den Espace extra ablasten lassen, damit es passt. Und zudem: Oli wiegt doch nichts....
Zitat von: bigbird in 01 Juli, 2014, 12:09:39
Beantworten muss das natürlich Oli. Aber er hat den Espace extra ablasten lassen, damit es passt. Und zudem: Oli wiegt doch nichts....
ok, das ist dann klar, mit ablasten funktioniert das natürlich ! Das man das mit dem Anhänger kann, das habe ich gehört, aber das das mit dem Zugfahrzeug auch geht war mit nicht bewußt.
Dann ist der Espace nur noch ein 2Sitzer ;D
Ja, der ist abgelastet auf 2000 Kg
Er hat 1600 Kg Leergewicht und hatte 2200 Kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Er ist aber weiterhin ein 7Sitzer. ;D
Also wir hatten uns auch mal erkundigt wo wir den R7 abholen waren und meine Frau dürfte angeblich auch den Laguna mit Anhänger und R5/R7 ziehen da das gesamtgewicht unter 3500kg liegt. Laut Polizei am Tel wie auch bei der Nachfrage in der Fahrschule
Zitat von: Oli W. in 01 Juli, 2014, 21:53:41
Ja, der ist abgelastet auf 2000 Kg
Er hat 1600 Kg Leergewicht und hatte 2200 Kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Er ist aber weiterhin ein 7Sitzer. ;D
Gewußt wie 8)
Nur so geht es und ich hab es jetzt auch verstanden ;D
Ob Niklas auch ?
Frage an den/die Juristen ;)
Wenn für das Zugfahrzeug eine Anhängelast von 1'600 kg ausgewiesen ist reduziert sich doch damit zwangsläufig das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 1600 kg :D
Wie läuft das in Deutschland mit dem Führerschein BE?
In der Schweiz wird ein Lernfahrausweis beantragt und falls keine Einwände vorliegen darf man mit dem erhaltenen Lernfahrausweis und einem L am Anhänger 24 Monate unbegleitet damit herumfahren. Innerhalb der 24 Monate sollte/kann man die Prüfung ablegen.
Die gleiche Regelung gilt auch für die Klasse CE. Also nicht erschrecken wenn euch ein 40 Tönner mit dem L hintendran überholt :o
Zitat von: R5T2 in 02 Juli, 2014, 18:59:04
Wenn für das Zugfahrzeug eine Anhängelast von 1'600 kg ausgewiesen ist reduziert sich doch damit zwangsläufig das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auf 1600 kg :D
Wie läuft das in Deutschland mit dem Führerschein BE?
Nach dem Führescheingesetz ist das mit Klasse B richtig, bei BE darf der Anhänger bis 3,5t höchstzulässigen Gesamtgewicht haben und schwerer sein als das Zugfahrzeug.
Nach StVZO (Anhängelast Zugfahrzeug) ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers maßgebend.