Neuigkeiten:

Forumsupdate bitte Profilbilder erneuern. Danke.

Hauptmenü

neuste Beiträge

Mitglieder
  • Mitglieder insgesamt: 713
  • Neueste: MFM
Statistik
  • Gesamtzahl der Beiträge: 50.129
  • Themen insgesamt: 3.906
  • Heute online: 34
  • Online gesamt: 748 (05 Oktober, 2025, 16:30:51)
Benutzer online
  • Nutzer: 0
  • Gäste: 21
  • Gesamt: 21

Beamtendeutsch bzw. Anhänger ziehen mit welchem Führerschein ?

Begonnen von ClioWilliams, 30 Juni, 2014, 09:44:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ClioWilliams

Moinsen !
Am WE während TdD kam irgendwie die Sprache auf Anreise TF 2014 mit Anhänger usw und das man dafür einen Führerschein benötigt wenn man denn nicht den "alten" besitzt, da war ja bei der Umstellung von Klasse 3 automatisch Anhänger dabei.

Nun aber erzählte mir der Niklas ( und ich habe versucht das nachzulesen ! ) das er mit seinem Führerschein Klasse B auch ein Gespann fahren darf, wenn das Gesamtgewicht ( PKW,Anhänger, Last ) nicht mehr als 3,5t beträgt und der Anhänger selbst max 750kg wiegt.

Wie gesagt......ich habe versucht das nachzulesen und stell Euch jetzt ganz einfach mal die Frage :

Mein Audi A6 wiegt 1,8t dazu der Fitzel mit 0,5t und mein Turbo mit 1,0t = 3,3t Gesamtgewicht

Darf denn nun ein Jüngling mit dem Führerschein neu nach 1999 erworben solch ein Gespann fahren ?

Vielleicht haben wir ja einen Fahrlehrer unter uns oder jemand der MIR das erklären kann.

Danke für Eure Hilfe  ;)
Der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln und das ist noch umsonst !

godsey

Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 09:44:12
Moinsen !
Am WE während TdD kam irgendwie die Sprache auf Anreise TF 2014 mit Anhänger usw und das man dafür einen Führerschein benötigt wenn man denn nicht den "alten" besitzt, da war ja bei der Umstellung von Klasse 3 automatisch Anhänger dabei.

Nun aber erzählte mir der Niklas ( und ich habe versucht das nachzulesen ! ) das er mit seinem Führerschein Klasse B auch ein Gespann fahren darf, wenn das Gesamtgewicht ( PKW,Anhänger, Last ) nicht mehr als 3,5t beträgt und der Anhänger selbst max 750kg wiegt.

Wie gesagt......ich habe versucht das nachzulesen und stell Euch jetzt ganz einfach mal die Frage :

Mein Audi A6 wiegt 1,8t dazu der Fitzel mit 0,5t und mein Turbo mit 1,0t = 3,3t Gesamtgewicht

Darf denn nun ein Jüngling mit dem Führerschein neu nach 1999 erworben solch ein Gespann fahren ?

Vielleicht haben wir ja einen Fahrlehrer unter uns oder jemand der MIR das erklären kann.

Danke für Eure Hilfe  ;)

Nö, darf er nicht. Den Anhänger den er ziehen darf, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 750kg  haben. Das heisst incl. Ladung. Simple as that...
ZUR FAHRT INS FRÜHJAHR OHN' VERDRUSS, MACHT "ALLES KLAR" SERVISSIMUS

ClioWilliams

Zitat von: godsey in 30 Juni, 2014, 10:54:51
Nö, darf er nicht. Den Anhänger den er ziehen darf, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 750kg  haben. Das heisst incl. Ladung. Simple as that...

.....so hat ja mein Jüngling Pascal das auch gedeutet, Niklas F. sieht das anders  ???
d.h. mit meinem leeren Anhänger darf er, mit Auto drauf nicht oder simpel ausgedrückt bei OBI einen Anhänger mieten und Baumaterial laden ist ok ( bis max Gesamt 750kg, mehr halt nicht ).
und das heißt auch im Umkehrschluß das dann Papi dafür sorgen muss das Söhnchen den Führerschein macht, damit er meine Autos transportieren und von A nach B bringen kann  ???
Der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln und das ist noch umsonst !

godsey

Zitat von: ClioWilliams in 30 Juni, 2014, 11:10:02
.....so hat ja mein Jüngling Pascal das auch gedeutet, Niklas F. sieht das anders  ???
d.h. mit meinem leeren Anhänger darf er, mit Auto drauf nicht oder simpel ausgedrückt bei OBI einen Anhänger mieten und Baumaterial laden ist ok ( bis max Gesamt 750kg, mehr halt nicht ).
und das heißt auch im Umkehrschluß das dann Papi dafür sorgen muss das Söhnchen den Führerschein macht, damit er meine Autos transportieren und von A nach B bringen kann  ???

Nein, das heißt es nicht. Die ZULÄSSIGE Gesamtmasse des gezogenen Anhängers darf nicht über 750 kg liegen, in aller Regel sind das Anhänger ohne eigene Bremse. Also ist dein Trailer absolut TABU.
Falls man das ignoriert, wird das als Fahren ohne Führerschein bestraft und kostet richtig Asche.

Kleines Beispiel: Mein Bruder ist Landwirt, hat deshalb vor Einführung des EU-Führerscheines seinen LKW-Führerschein gemacht. Dieser ist ihm dann aber aberkannt worden, weil er nicht innerhalb der Frist den großen Rotkreuzkurs vorweisen konnte. Vor ein paar Jahren wurde er dann tatsächlich mal kontrolliert: 40km/h Traktor und 2-Achs Anhänger, das durfte er mit dem alten Dreier aber nicht.  Das hat einige hundert Euro und ein paar Punkte gekostet. Der Witz: Hätte er den Führerschein auf EU umschreiben lassen, hätte er alles bis 50 km/h und 50 Tonnen fahren dürfen...
ZUR FAHRT INS FRÜHJAHR OHN' VERDRUSS, MACHT "ALLES KLAR" SERVISSIMUS

R5T2

Bei uns ist, um mit Brüssel kompatibel zu sein,  folgende Formulierung eingeführt worden:
ZitatKategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr
als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden;
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern
das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges
nicht übersteigen
Ich interpretiere das dahingehend dass der beladene Hänger nicht schwerer als das leere Zugfahrzeug sein darf UND beide zusammen nicht schwerer als 3500kg sein dürfen.

Damit dürfte der Junior mit dem Audi, Fitzel und Turbo auch ohne BE fahren.

Wie erklärt man das bei einer Kontrolle dem Beamten der diese formulierung nicht verstanden hat?

godsey

#5
Ich hab das so verstanden, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespannes nur 3500 kg betragen darf. Dann wird sich wohl keine Kombination aus Zugfahrzeug und Hänger finden lassen, die alle Kriterien erfüllt.
ZUR FAHRT INS FRÜHJAHR OHN' VERDRUSS, MACHT "ALLES KLAR" SERVISSIMUS

Oli W.

#6
 (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

... so steht es auf der Seite vom TÜV.
Ich füge noch hinzu, dass das Zugfahrzeug schwerer sein muß als der Anhänger.
Es geht hier immer um das höchstzulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht

Mein Espace hat 2t höchstzulässiges Gesamtgewicht und mein Trailer 1,5t, damit dürfte er fahren.

ClioWilliams

Zitat von: R5T2 in 30 Juni, 2014, 18:28:48

Damit dürfte der Junior mit dem Audi, Fitzel und Turbo auch ohne BE fahren.

Wie erklärt man das bei einer Kontrolle dem Beamten der diese formulierung nicht verstanden hat?

@Martin
@Oli
Tja, genauso sieht das der Niklas auch und hat es auch so erklärt wie Ihr es getan habt. Ich habe zähle zu denen die das eben als Beamtendeutsch nicht kapieren ( um es mal krass zusagen ) und Godsey sieht es eben auch ganz anders.
Darf den nun Pascal die Kombination Audi, Fitzel und R5T fahren/führen ??? oder muss ich jetzt erst mal nach dem zulässigen Gesamtgewicht von Audi und Anhänger schauen ?

Wie Ihr seht ja ein schwieriges Thema, aber es betrifft halt auch unseren Turbo  ???
Der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln und das ist noch umsonst !

R5T2

Jetzt sind die Juristen gefragt ;)

Zitatsofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
Diese Formulierung macht die Angelegenheit noch undurchsichtiger.

Wie lautet die Originalfassung aus Brüssel?

Bevor Brüssel sich da eingemischt hat war bei uns alles ganz klar, mehr als 750 kg Betriebsgewicht des Anhängers benötigten den Führerschein für Anhänger.

ClioWilliams

Zitat von: R5T2 in 30 Juni, 2014, 21:13:16
Jetzt sind die Juristen gefragt ;)
Diese Formulierung macht die Angelegenheit noch undurchsichtiger.

Wie lautet die Originalfassung aus Brüssel?

Bevor Brüssel sich da eingemischt hat war bei uns alles ganz klar, mehr als 750 kg Betriebsgewicht des Anhänger benötigten den Führerschein für Anhänger.

http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf

hilft dies ?
Der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln und das ist noch umsonst !