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Bilder von Prost's Auto der Rallye du Var 1982 (Marlboro)

Begonnen von joe, 07 Februar, 2012, 21:55:58

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joe

Zitat von: R M R in 08 Februar, 2012, 22:36:56
Hallo,
sag mal joe, du willst doch nicht ein auffälliges Auto produzieren??? Hast du eine Umlackierung im Sinn?

gruess arno

Ich möchte mein Auto folieren lassen und dabei in Richtung Motorsport gehen. Am besten gefällt mir eben diese Marlboro Lackierung, ist aber sehr auffällig. Snobeck's Tour de Corse in weiss gefällt mir auch sehr gut.
Ich warte jetzt mal ab was das Feedback des Strassenverkehrsamts betreffend der Leuchtfarbe ist, dann habe ich eine Grundlage für eine Entscheidung. Werksfarben und Phillips sind auch cool, aber die gibts schon relativ oft. Diac ist mir zu aufwändig.
Ich bin momentan am googeln wie ein wilder, falls jemand noch ein cooles Auto kennt bin ich sehr froh über Bilder oder Vorschläge!
Die guten Fahrer haben die Fliegen an der Seitenscheibe (W. Röhrl)

tunaps

#21
hallo,

Gug mal den ann   :-* :-* :-* :-* :-* :-*  das wâre echt was

http://www.i-services.com/membres/forum/messages.php?uid=21855&sid=9344&idsujet=1440607&pgi=0

Das ist geil und auch sehr selten, ausser dem model H&C gibt es das Auto in Frankreich noch 1 mal....

@ Tunaps

le dragon

Hey Joe,

da Du Dein Auto vermutlich ziemlich tief lassen möchtest, bietet sich m.M. nach keine Rallye-Lackierung an. Da solltest Du Dich vielleicht dem Pokalfahrzeug von Jan Lammers annähern (auch Marlboro-Lackierung). ;D

Ich fand die eigentlich auch schon immer klasse. War übrigens auch eine Alternative für unser Auto. 8) Wir haben uns allerdings gegen eine Rennlackierung entschieden.

Gruß, Robin
Aerodynamics are for people, who can't built engines. (Enzo Ferrari)

Extrabreit

Ich stehe ja auch schon ewig vor der Frage, wie ich meinen perlmuttweißen Turbo lackieren soll. Die Marlboro-Lackierung ist schon immer mein Favorit gewesen. Ich habe auch schon etliche Versuche unternommen, von irgendwo her verbindliche Aussagen über die Verwendung von Signalfarben zu bekommen. Aber keiner traut sich so Recht, was dazu zu sagen.
Auf der letzten Motorshow in Essen haben Robin und ich uns mit einer Firma unterhalten , die Autos foliert. Von deren Seite ist das überhaupt kein Problem.
Und wenn es dann doch wider Erwarten Probleme mit der Rennleitung geben sollte, kann man das ganze relativ zügig und rückstandslos wieder von dem Auto entfernen (um sich dann erneut einen Kopf über eine andere Lackierung zu machen ;))
Vielleicht gibts ja bald ein "Zwillingspärchen" :)

Volker
Wie soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage???

gratziani

Hallo!

Wäre auch mein Vorschlag gewesen nicht zu lackieren sondern es mit der Folie zu machen. Ist um vieles billiger und man kann es leicht ändern bzw erneuern. Nur erkundig dich mal wegen dieser Farbe. Soweit ich weiß ist diese Signal Lackierung nur den Einsatzfahrzeugen vorbehalten.


Gratziani

godsey

Hi,

ich hab mich mal durch verschiedene Feuerwehrforen gegoogelt und festgestellt, leider findet man einige verschiedene Meinungen zu dem Thema.

Der einzige Gesetzestext zu dem Thema ist der  §49a StVZO:
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. (...)

Eine Eintragung als lichttechnische Einrichtung solcher Folien ist aber den Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Die einzige Chance so was in Deutschland legal zu fahren, dürfte deshalb der Einsatz einer Folie sein, die eben noch gerade so als nicht reflektierend durchgeht.

Wie gesagt: Das ist nur die MEINUNG, die ich mir nach Lektüre diverser Texte gebildet habe!
ZUR FAHRT INS FRÜHJAHR OHN' VERDRUSS, MACHT "ALLES KLAR" SERVISSIMUS

Extrabreit

Irgendwo/irgendwann habe ich auch mal gelsen , das es bis zu einem bestimmten Prozentanteil schon erlaubt sei ( mir schwant die Zahl 20% noch irgendwo im Kopf herum) Habe auch schon diverse Male mit dem TÜV gesprochen, denen ist das relativ egal. Und etliche Ordnungshüter wußten aus dem Stehgreif auch nichts konkretes zu sagen. Letztens auf der Motorshow habe ich noch an dem Polizeistand deswegen gefragt. Darauf hin hat mir einer der Polizisten eine kleine Broschüre mitgegeben, mit dem Verweiß an einen "Virtuellen" Problemlöser, an den man per Email sein Anliegen oder Frage stellen kann , und darauf hin eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten soll. Muß mal schauen, ob ich dieses Blättchen noch wieder finde.

Volker
Wie soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage???

le dragon

Also ich würde das Thema 'mal so angehen:

Ausgehend von dem damaligen Zweck der Lackierung (Marlboro-Werbung) würde ich zunächst eine Zigarettenschachtel zugrunde legen. Diese ist nach meiner Auffassung auch nicht in Leuchtrot gehüllt. Ich glaube, dass der Farbton auf der Schachtel dem RAL-Ton 3020, also Verkehrsrot entspricht.

Das Leuchtrot (RAL 3024) sieht zwar sehr auffallend aus, passt aber nach meiner Auffassung nicht wirklich zur Zigarettenmarke.

Wenn man nun also die beiden RAL-Töne 3020 und 3024 zu gleichen Teilen mischen würde, könnte man einen Farbton erhalten, der zwar leuchtender ist, als das Rot der Zigarettenschachtel, aber trotzdem nicht so aufdringlich, dass man Probleme mit der "Rennleitung" bekäme. 8)

Gruß, Robin
Aerodynamics are for people, who can't built engines. (Enzo Ferrari)

Timmy671

Das grösste Problem wird es sein das mischen der Farbe mit Folie zu realisieren.
Turbo-Fever 2011 Vize-Sieger

bigbird

Zitat von: godsey in 09 Februar, 2012, 12:46:26
Hi,

ich hab mich mal durch verschiedene Feuerwehrforen gegoogelt und festgestellt, leider findet man einige verschiedene Meinungen zu dem Thema.

Der einzige Gesetzestext zu dem Thema ist der  §49a StVZO:
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. (...)

Eine Eintragung als lichttechnische Einrichtung solcher Folien ist aber den Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Die einzige Chance so was in Deutschland legal zu fahren, dürfte deshalb der Einsatz einer Folie sein, die eben noch gerade so als nicht reflektierend durchgeht.

Wie gesagt: Das ist nur die MEINUNG, die ich mir nach Lektüre diverser Texte gebildet habe!

Michael hat natürlich Recht. Da wir in Deutschland sind, ist das auch entsprechend geregelt. 8) 8) 8)

*** Klugscheissermodus an:
Bereits 1974 hat das Bundesminsterium für Verkehr eine Verlautbarung veröffentlicht (BMV VBl 74, 198):
"Nach § 49aAbs 1 Satz 2 gelten auch Leuchtstoffe als lichttechnische Einrichtungen. Sie dürfen daher an Kfz u ihren Anhänger nur dann angebracht sein, wenn sie vorgeschrieben oder für zulässig erklärt worden sind. Es sind Zweifel aufgetreten, ob die als ,,Tageslichtleuchtfarben" angebotenen Farben, sei es als Farbstoffe oder in Folienform, Leuchtstoffe enthalten u damit als solche zu behandeln sind.

Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition alle Stoffe, die u.a. zur Photolumineszenz fähig sind. Das sind solche Stoffe, hier Farbpigmente, die durch Absorption von elektromagnetischer Strahlung ihrerseits wieder eine Eigenstrahlung abgeben, die für die angewendeten Farbpigmente charakteristisch ist. Die anregende Strahlung ist idR kurzwelliger als die von dem Pigment wieder abgegebene Strahlung. Diese Umwandlung von Strahlungsenergie kann dazu genutzt werden, ein für das Auge weniger wirksames kurzwelliges Licht (nach Blau hin) oder auch Anteile aus dem für das Auge ganz unwirksamen Ultraviolettbereich in wirksamere Bereiche des sichtbaren Spektrums umzuwandeln, um damit gleichzeitig eine hohe Leuchtdichte im speziellen Farbbereich des angewendeten Leuchtpigments zu erhalten. Bei den als Tageslichtleuchtfarben bezeichneten Stoffen bezieht sich diese Transformation besonders auf die im Tageslicht enthaltene, weniger wirksame Strahlung in solche von größerer Wirksamkeit. Die mit dem Begriff ,,Tageslichtleuchtfarbe" verknüpfte Eigenschaft setzt also das Vorhandensein eines Leuchtstoffs voraus; sie ist damit an Fz auf Grund der Bestimmungen des § 49a Abs 1 nicht zulässig.

Mit Anstrichen oder Folien, die die beschriebene Strahlungsumwandlung ausnutzen, können z.T. wesentlich höhere Leuchtdichten erzielt werden als mit normalen Farbanstrichen der gleichen Farbart, deren Leuchtdichte lediglich durch Reflexion des im remittierten Bereich vorhandenen Anteils der einfallenden Strahlung entsteht. Derartig behandelte Fz werden gegenüber anderen besonders hervorgehoben. Gerade diese Möglichkeit einer besonderen Warnwirkung soll insbesondere dem Warnanstrich nach § 49a Abs 7 vorbehalten bleiben."
Klugscheissermodus aus ****

Allerdings habe ich keine Ahnung, bis zu welchem Wellenbereich es sich noch um eine Tageslichtleuchtfarbe handelt. Jetzt sind die Techniker dran... ;)

Viele Grüße
bigbird